Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, in der Regel Ende Januar/Anfang Februar. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und Beachtung einer Einladungsfrist von vier Wochen einberufen.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
- die Entgegennahme des Berichts des Vorstands über die Tätigkeit des Vereins - namentlich über die Vergabe von Fördermitteln
- die Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes
- die Wahl und Entlastung von zwei Kassenprüfern
- die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften
- die Genehmigung des Haushaltsplans
- die Änderung der Satzung
- die Festlegung der Beitragsgrundsätze sowie der Mindestbeiträge
- die Abberufung des Beiratsvorsitzenden
- die Auflösung des Vereins
- die Entscheidung in allen Fragen, die der Vorstand oder der Beirat an sie herantragen
Anregungen für die Tagesordnung nimmt der Vorstand unter mail@freundeskreis-rechtswissenschaft.de oder Tel. 0251/ 8322710 gerne entgegen.