Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, in der Regel Ende Januar/Anfang Februar. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und Beachtung einer Einladungsfrist von vier Wochen einberufen.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:

  • die Entgegennahme des Berichts des Vorstands über die Tätigkeit des Vereins - namentlich über die Vergabe von Fördermitteln
  • die Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes
  • die Wahl und Entlastung von zwei Kassenprüfern
  • die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften
  • die Genehmigung des Haushaltsplans
  • die Änderung der Satzung
  • die Festlegung der Beitragsgrundsätze sowie der Mindestbeiträge
  • die Abberufung des Beiratsvorsitzenden
  • die Auflösung des Vereins
  • die Entscheidung in allen Fragen, die der Vorstand oder der Beirat an sie herantragen

Anregungen für die Tagesordnung nimmt der Vorstand unter mail@freundeskreis-rechtswissenschaft.de oder Tel. 0251/ 8322710 gerne entgegen.